Beschreibung:Das Gemeindeamt leistet die Informationen den Antragstellern, erfüllt die von dem Rat oder von der Gemeindevertretung auferlegten Aufgaben, hilft den Ausschüssen und den Kommissionen die Staatsverwaltung auszuüben, verwaltet auf der öffentlich zugänglichen Stelle die Bekanntmachungstafel und verwaltet die Gemeinde.